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November 2023: Klausurtagung der Liberalen Männer

Am 4./5. November 2023 fand in Nürnberg die jährliche Klausurtagung der Bundesvereinigung Liberale Männer e.V. statt. Mittels mehrerer Vorträge wurde über die Entwicklung des Feminismus, die derzeit von der Bundesregierung diskutierte Reform des Unterhaltsrechts, über die US-amerikanische Männerrechtsbewegung und über Lebensperspektiven im Alter informiert. Außerdem wurde über den Dokumentarfilm "Männer.Frauen.Menschen" diskutiert.


Bild: Kindesbetreuung und Kindesunterhalt (Bildquelle: Pixabay).

Die Klausurtagung begann am Samstagnachmittag im Anschluss an die Mitgliederversammlung. Zunächst referierte der Schriftsteller Gunnar Kunz <www.gunnarkunz.de> über die Frage, warum eine grundsätzliche Kritik am Feminismus, seinen Zielen und Methoden eine Art Tabu darstellt und auf welche Weise diese Bewegung so ungemein erfolgreich wurde. Diesen Erfolg sah der Referent darin begründet, dass es den Protagonisten des Feminismus gelungen ist, praktisch jede Zelle der Gesellschaft zu unterwandern. Diese Unterwanderung gelang zu einem großen Teil auch durch eine bestehende Empathielücke, die den Bedürfnissen von Frauen viel Aufmerksamkeit widmet, Männern hingegen nicht, und vermutlich evolutionär begründet ist. Darüber hinaus erlaubt der Feminismus seinen Unterstützern, konservative Geschlechterstereotype zu leben und sich zugleich aufgrund von verbaler Kosmetik einzureden, es sei progressiv. Seine Thesen werden in seinem kürzlich erschienenen Buch ausführlich belegt.

In einem weiteren Vortrag referierte Herr Gerd Riedmeier vom Forum soziale Inklusion über die Chancen und Risiken der zurzeit von der Bundesregierung diskutierten Reform der Unterhaltsrechts. Dabei begrüßte der Referent grundsätzlich eine gesetzgeberische Initiative, da das bestehende Unterhaltsrecht den veränderten Lebensbedingungen der Gesellschaft nicht gerecht wurde und wird und eine Reform überfällig ist. Begrüßt wurde, dass nach dem bestehenden Entwurf die Betreuung von Vätern (und weniger betreuenden Müttern), die das Kind zu ca. 30% bis 50% betreuen, bei den Kindesunterhaltszahlungen teilweise berücksichtigt würden. Der derzeitige Entwurf hat aber einige Mängel, die einer geschlechtergerechten Aufteilung der Rechte und Pflichten beim Unterhalt und der Betreuung entgegenstehen. So sieht der gegenwärtige Entwurf eine Stufenlösung (ca. <30%, 30%-50%, 50%) vor, wonach wesentliche Betreuungsanteile (ca. <30%) ignoriert würden und damit falsche finanzielle Anreize gesetzt werden, den Betreuungsanteil von Vätern (bzw. des geringer betreuenden Elternteils) auf unter 30% zu reduzieren. Der Referent empfahl daher eine lineare Berücksichtigung des Betreuungsanteils. Ebenso berücksichtigt der derzeitige Entwurf nur Nächte und ignoriert die Tagesbetreuung von Vätern. Gerechter wäre es, bei der Ermittlung des Betreuungsanteils alle Tageszeiten, das heißt Tage und Nächte, zu berücksichtigen. Weiterhin orientiert sich nach dem derzeitigen Entwurf (bei der Stufe 30% bis 50%) die Bemessungsgrundlage für den Kindesbedarf am Gesamteinkommen von Vater und Mutter. Dies benachteiligt ungerechterweise Elternteile mit geringerem Einkommen und einem höheren Unterhaltszahlungsanteil. Gerechter wäre es, wenn die Bemessungsgrundlage für den Kindesbedarf sich am Existenzminimum des Sozialrechts (Grundbedarf, Mehr- und Sonderbedarfe, Kosten der Unterkunft) orientiert. Neben einigen weiteren kleineren Mängeln wies der Referent schließlich darauf hin, dass der derzeitige Entwurf die Betreuungsanteile nur beim Kindesbedarf bzw. Kindesunterhalt berücksichtige. Beim Betreuungsunterhalt wird dieser Betreuungsanteil weiterhin nicht berücksichtigt. Der volle Betrag (100%) muss vom weniger betreuenden Elternteil (in der Regel der Vater) bezahlt werden und wird dem mehr betreuenden Elternteil zugesprochen. Gerechter wäre es, wenn auch der Betreuungsunterhalt das Betreuungsverhältnis berücksichtigen würde.

Nach dem Abendessen fand eine Vorführung des Films "Männer.Frauen.Menschen" des Regisseurs Jan Öchsner statt. In diesem Dokumentarfilm wird anhand von Interviews mit Frauen und Männern das Thema Geschlechtergerechtigkeit diskutiert. Dabei wurden viele Argumente zum Thema Geschlechtergerechtigkeit erläutert und Vorurteile entlarvt. Ein Fazit des Films war, dass es kein Geschlecht gibt, das besser ist als das andere, und dass Männer und Frauen sich miteinander für eine bessere Gesellschaft einsetzen sollten statt gegeneinander zu kämpfen.

Am Sonntagvormittag berichtete Herr Rother über die Entwicklung des US-amerikanischen Vereins National Coalition for Men. Der Verein wurde 1977 gegründet und engagiert sich seither für die Rechte von benachteiligten Jungen, Vätern und Männern in den Vereinigten Staaten. Die Gründung des Vereins war auch von dem Buch "The hazard of being male" von Herb Goldberg motiviert. Der Verein führt Briefschreibekampagnen, öffentliche Demonstrationen, Auszeichnungskampagnen, Informationsveranstaltungen und Schulungen durch. Daneben finden für Mitglieder und Interessierte regelmäßig Treffen in Ortsverbänden und weitere soziale Aktivitäten (z.B. Selbsthilfegruppen, Camping-Wochenenden) statt. In manchen Fällen bietet der Verein auch einen Rechtsbeistand um die Rechte von Männern durchzusetzen.

Zum Abschluss der Klausurtagung referierte Herr Wolfgang Rau über das Thema "Sterben für Anfänger". Anders als der provokante Titel vermuten lässt ging es dabei weniger um das Sterben, sondern vielmehr darum, wie Männer ihren Lebensabend würdevoll und für sich und die Gesellschaft erfüllend gestalten können. Der Referent bietet hierzu Seminare und Informationen an. Die Klausurtagung endete mit einem gemeinsamen Mittagessen. (Nürnberg: AB)

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