unterhaltsrechtsreform - Liberale-Maenner

Direkt zum Seiteninhalt
einzelberichte > 2023

November 2023: Stellungnahme zur Reform des Unterhaltsrechts

Die Bundesregierung diskutiert derzeit eine Reform des Unterhaltsrechts für Trennungsfamilien. Die Bundesvereinigung Liberale Männer e.V. begrüßt grundsätzlich eine Reform. Der derzeitige Entwurf weist jedoch noch einige erhebliche Mängel auf, die einer geschlechtergerechten Aufteilung der Rechte und Pflichten von Vätern und Müttern entgegenstehen. In dieser Stellungnahme weisen wir auf die vier wichtigsten Anpassungserfordernisse hin.

Der Vorstand der Liberalen Männer begrüßt grundsätzlich eine Reform des Unterhaltsrechts für Trennungsfamilien. Am derzeitigen Entwurf vom 24. August 2023 begrüßen wir, dass damit für Väter (bzw. geringer betreuende Elternteile), die das Kind zu ca. 30% bis 50% betreuen, diese Betreuung bei den Kindesunterhaltszahlungen berücksichtigt werden soll.

Der derzeitige Entwurf hat aber nach wie vor wesentliche Mängel, die einer geschlechtergerechten Aufteilung der Rechte und Pflichten beim Unterhalt und der Betreuung entgegenstehen. Daher bitten wir die Bundesregierung darum, diese zu beheben. Nach unserem Ermessen sind die vier wichtigsten erforderlichen Anpassungen:

1) Der Betreuungsanteil muss stärker linear berücksichtigt werden statt in (wenigen) Stufen (<30%, 30%-50%, 50%). Der derzeitige Entwurf ignoriert wesentliche Betreuungsanteile (bis zu 30%) und setzt falsche finanzielle Anreize den Betreuungsanteil von Vätern (bzw. des geringer betreuenden Elternteils) auf diesen geringen Anteil zu reduzieren.

2) Bei der Ermittlung des Betreuungsanteils müssen sowohl Tage und Nächte berücksichtigt werden. Der derzeitige Entwurf berücksichtigt nur Übernachtungen des Kindes und ignoriert die Tagesbetreuung von Vätern (bzw. des geringer betreuenden Elternteils).

3) Bemessungsgrundlage für den Kindesbedarf muss das Einkommen des Unterhaltszahlers sein oder sich am Existenzminimum des Sozialrechts orientieren. Der derzeitige Entwurf berechnet den Kindesbedarf am Gesamteinkommen von Vater und Mutter (bei der Stufe 30% bis 50%), was Elternteile mit geringerem Einkommen und einem höheren Unterhaltszahlungsanteil ungerecht benachteiligt.

4) Auch der Betreuungsunterhalt (nicht nur der Kindesunterhalt) muss das Betreuungsverhältnis berücksichtigen. Der derzeitige Entwurf sieht hierfür weiterhin vor, dass Väter (bzw. geringer betreuende Elternteile) vollständig für den Betreuungsunterhalt des hauptbetreuenden Elternteils zahlen.

Grundsätzlich muss eine Reform des Unterhaltsrechts (auch in anderen, hier nicht erwähnten Punkten) für eine gerechte und gleiche Aufteilung der Rechte und Pflichten von Vätern und Müttern sorgen.

Zurück zum Seiteninhalt